Mehrteilige Metallschneidwerkzeug (wie unten beispielhaft gezeigt) dürfen auf keinen Fall an einem STIHL Freischneider oder einer STIHL Motorsense verwendet werden. Dies stellt eine nicht autorisierte Veränderung dieser STIHL Produkte dar.
Es besteht bei solchen Werkzeugen die Gefahr, dass sich einzelne Metallteile durch Abnutzung bzw. durch mechanische Schläge lösen und mit hoher Energie weggeschleudert werden. Es kann daher durch die Verwendung von mehrteiligen Metallschneidwerkzeugen auf Freischeidern/Motorsensen zu schweren oder tödlichen Verletzungen bei Benutzern oder Dritten kommen. Aus diesem Grund erließ die Europäische Kommission am 19. Januar 2012 einen Beschluss, der das Inverkehrbringen von mehrteiligen Metallschneidwerkzeugen (schlegelartige Schneidwerkzeuge) für Freischneider und Motorsensen in allen EU-Mitgliedsstaaten untersagt. Einteilige Metallwerkzeuge können hingegen auf STIHL Freischneidern und STIHL Motorsensen verwendet werden, soweit die Verwendung dieser Metallwerkzeuge in der jeweiligen Betriebsanleitung für das betreffende STIHL Gerät zugelassen wird. In diesem Fall empfiehlt STIHL, Original STIHL Metallschneidwerkzeuge zu verwenden. Diese sind in ihren Eigenschaften sowohl auf die STIHL Freischneider und STIHL Motorsensen, als auch auf die jeweiligen Anforderungen des Benutzers abgestimmt.